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Johannes Vetter

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Geschäftsbedingungen

1.1. Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich aufgrund
nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen
Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen
vereinbart werden.
1.2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen,
werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch
dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Bildautor ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.


2. Produktionsaufträge

2.1. Kostenvoranschläge des Bildautors sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der
Bildautor nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten
Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.
2.2. Der Auftraggeber darf dem Bildautor für die Aufnahmearbeiten nur solche Objekte und Vorlagen
überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei sind von Rechten
Dritter. Der Auftraggeber hat den Bildautor von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die
aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.
2.3. Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein
sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Bildautor bevollmächtigt, die entsprechenden
Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers eingehen.
2.4. Der Bildautor wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur
Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber
als vertragsgemäß abnimmt.
2.5. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen nach Ablieferung der
Bilder bei dem Bildautor eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß
und mängelfrei abgenommen.


3. Produktionshonorar und Nebenkosten

3.1. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Bildautor nicht zu
vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar
entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Bildautor auch für die
Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder
Tagessatz.
3.2. Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten,
die dem Bildautor im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial,
Laborarbeiten, Fotomodelle, Reisen).
3.3. Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen
abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt
sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Bildautor
Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
3.4. Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung
des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.


4. Anforderung von Archivbildern

4.1. Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Bildautors anfordert, werden zur Sichtung
und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins zur Verfügung gestellt.
Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind sie mit Fristablauf an den
den Bildautor zurückzugeben.
4.2. Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte
übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung des
Bildautors.
4.3. Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso
die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar. Werden
Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Bildautor - vorbehaltlich eines weitergehenden
Zahlungsanspruchs - zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu
einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist.
4.4. Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Bildautor eine Bearbeitungsgebühr berechnen,
die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens
30,00 € beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere
Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) hat der Auftraggeber zusätzlich zu erstatten.
4.5. Nach Ablauf der Auswahlfrist (Ziffer 4.1.) sowie bei Überschreitung der Rückgabefrist der
Bilder, die vom Auftraggeber genutzt werden, ist bis zum Eingang der Bilder beim Bildautor
eine Blockierungsgebühr von 1,25 € pro Tag und Bild neben den sonstigen Kosten und Honoraren
zu zahlen, es sei denn, die Fristüberschreitung ist vom Auftraggeber nicht zu vertreten
oder es wurde vor Fristablauf eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen.


5. Nutzungsrechte

5.1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten
Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall
eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Bildautor berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner
Eigenwerbung zu verwenden.
5.2. Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte,
auch an andere Redaktionen eines Verlags, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Bildautors.
5.3. Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung
oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung) und jede Veränderung
bei der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen
Zustimmung des Bildautors. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter
Unschärfen oder farblicher Schwächen mittels elektronischer Retusche.
5.4. Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Bildautor als Urheber zu benennen. Die Benennung
muss beim Bild erfolgen.


6. Digitale Bildverarbeitung

6.1. Die Digitalisierung herkömmlicher Bilder und die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege
der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der
eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.
6.2. Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des
Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken
oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten
Vereinbarung zwischen dem Bildautor und dem Auftraggeber.
6.3. Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name des Bildautors mit den Bilddaten elektronisch
verknüpft werden. Der Auftraggeber hat außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen
sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der
Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm
sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und der Bildautor jederzeit als
Urheber der Bilder identifiziert werden kann.


7. Schutzrechte Dritter

7.1. Sofern nicht der Bildautor ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen oder die
Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die
Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall
notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen
bei Sammlungen, Museen etc. dem Auftraggeber.
7.2. Der Bildautor übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber
ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte,
Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.


8. Haftung und Schadensersatz

8.1. Der Bildautor haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich
oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung
oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
8.2. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des
Auftraggebers.
8.3. Gehen Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden Bilder in einem Zustand
zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten ausschließt,
so hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Der Bildautor ist in diesem Fall
berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von 1.000,00 € für jedes Original und von
200,00 € für jedes Duplikat zu verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein
Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale.
Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs bleibt dem Bildautor
vorbehalten.
8.4. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes - egal
ob in herkömmlicher oder digitalisierter Form - ist der Bildautor berechtigt, eine Vertragsstrafe
in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen
üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500,00 € pro Bild und Einzelfall.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon
unberührt.
8.5. Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Bildautors (Ziffer 5.4.) oder
wird der Name des Bildautors mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (Ziffer 6.3.),
so hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten oder, mangels
Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200,00 €
pro Bild und Einzelfall. Dem Bildautor bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadensersatzanspruchs vorbehalten.


9. Mehrwertsteuer

Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die Mehrwertsteuer
in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.


10. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand

10.1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht.
10.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.3. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik
Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluß ins
Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Bildautors als Gerichtsstand vereinbart.


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Urheberrecht

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